Im Rahmen der Gesetzgebungsvorbereitung bearbeiten wir komplexe Gesetzestexte und wandeln sie in konkrete Lösungen in einer allgemein verständlichen Sprache um. Heute auf dem Programm: die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR).
Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) zielt darauf ab, Nachhaltigkeit in Produktdesign und -herstellung einer breiten Produktpalette, einschließlich Textilien, zu fördern. Das Hauptziel besteht darin, sicherzustellen, dass Produkte, die auf den EU-Markt gebracht werden, unter Berücksichtigung ihres gesamten Lebenszyklus, idealerweise innerhalb eines geschlossenen Kreislaufs, konzipiert werden. Dies wird durch die Festlegung von Mindestanforderungen an Haltbarkeit, Reparaturfähigkeit und Recyclingfähigkeit erreicht. Europäische Länder wie die Niederlande, Frankreich, Norwegen und Schweden gehen bereits mit gutem Beispiel voran und integrieren die ESPR-Prinzipien in ihre nationale Gesetzgebung.
Traditionell konzentriert sich die Modebranche auf die schnelle Markteinführung neuer Produkte und vernachlässigt dabei oft Themen wie Abfall und Ressourcenknappheit. Die ESPR zielt darauf ab, diesen Ansatz zu ändern und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern, in der Produkte für eine längere Lebensdauer, einfachere Wartung und effizientes Recycling konzipiert sind. Produkte müssen bestimmte Ökodesign-Kriterien erfüllen, bevor sie in der EU verkauft werden dürfen. Ein weiteres zentrales Element der Gesetzgebung ist der Digitale Produktpass (DPP). Er liefert Verbrauchern detaillierte Informationen über die Umweltauswirkungen und Nachhaltigkeitsnachweise eines Produkts und ermöglicht ihnen so fundierte Kaufentscheidungen.